Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Für die Klauke Gruppe hat das Umwelt- und Ressourcenmanagement auf allen Unternehmensebenen hohe Bedeutung. Wir begreifen es als Chance, kontinuierlich noch innovativer und besser zu werden. Diese Verantwortung nehmen wir wahr – für unsere Kunden, unsere Mitarbeiter und unsere Kinder.


Zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001:2015

Seit 2003 beteiligten wir uns am Projekt „Ökoprofit“ des Bergischen Städtedreiecks, mit der Zielsetzung Energie und Ressourcen zu schonen bei gleichzeitiger Kosteneinsparungen . Heute sind wir nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziert. Diese international gültige Norm legt weltweit anerkannte Standards für Umweltmanagementsysteme fest. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Daraus entstehen für uns klar definierte Ziele: Vermeidung von Verschwendung und Fehlern, steigerung der Effizienz und ein möglichst geringer Energieverbrauch in jedem Produktionsschritt, denn Rohstoffe, fossile Energieträger und Umwelt wollen wir für die nachfolgenden Generationen erhalten.

Grundsätze zu Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Klauke ist ein umwelt- und verantwortungsbewusstes Unternehmen. Darum leben und handeln wir nach Grundsätzen, die dieses widerspiegeln. Zudem erwarten wir auch von unseren Dienstleistern und Lieferanten, dass relevante Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden. Dabei lassen wir uns durch die Grundsätze von Klauke leiten.

Konfliktmineralien-Fragebogen für Lieferanten

Darüber hinaus fordern wir von unseren Lieferanten Nachweise zu erbringen, dass die gelieferten/verarbeiteten Rohstoffe nicht aus Regionen kommen, wo diese durch Kinderarbeit unter häufig inakzeptablen Bedingungen gefördert werden und die Profite möglicherweise zur Finanzierung von bewaffnete Konflikten verwendet werden. Als Nachweis bitten wir Sie, den Konfliktmineralien-Fragebogen auszufüllen und an uns zurück zu senden.

Ressourcen richtig nutzen

Natürlich ist auch das Ressourcenmanagement von Bedeutung: Bei der Beschaffung von Werkstoffen und Komponenten achten wir auf erstklassige Qualität. Um sie zu gewährleisten, arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Lieferanten. Zusammen mit unserem strikten Qualitätsmanagement sorgen wir so für eine nachhaltige Sicherung unserer Standards in Beschaffung, Produktion und Service.

Zudem investieren wir regelmäßig in neue Anlagen und optimieren Prozesse, um Energie einzusparen und die Umweltbelastung zu reduzieren. Zu den bisher umgesetzten Einsparmaßnahmen zählen beispielsweise:


    • In den letzten 2 Jahren wurden folgende „Energiespar-Umbauten“ bei Klauke umgesetzt:

      Auf dem Knapp 46:
      Ca. 80% der Produktionsfläche wurde auf LED Technik umgerüstet Wärmerückgewinnung der Kompressoren Anlage wird zur Warmwasser Aufbereitung genutzt.

      Auf dem Knapp 26:
      Neue Kompressor Anlage mit Wärmerückgewinnung zur Raumerwärmung Der gesamte Standort „Auf dem Knapp 26“ Produktion und Verwaltung wurde von HQL auf LED umgebaut.

    • 2020: Installation einer neuen Druckluftstation in Remscheid
    • 2018: Ein neuer Kompressor wurde in Bernsdorf installiert, dieser spart Strom und Co².
    • 2017: Umstellung von 140 Leuchten in unserem Werk in Bernsdorf auf LED
    • 2015: Anschaffung des erstens Elektroautos mit entsprechender Ladestation für weitere Elektroautos
    • 2013/2014: Installation einer neuen Heizungsanlage mit 4 Solarkollektoren zur Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung
    • 2012: Neue Kompressoranlage mit Wärmetauscher an jedem Kompressor zur Unterstützung der Heizung
    • ab 2011: Umstellung auf LED-Beleuchtung im Außenbereich und Fluren
    • 2010: Kürzere Wartungsintervalle der Deckenlüfter
    • 2008 / 2009: Einbau energiesparender Lampen im Produktionsbereich
    • 2008: Nutzung der Kompressorabwärme zur Unterstützung der Heizung
    • 2007 / 2008: Optimierung der Heizzeiten und Vorlauftemperaturen der Heizung


    Produktbezogener Umweltschutz

    Schadstoffe vermeiden

    Ökologisch unbedenkliche Produkte sind wesentlich für unser Verständnis nachhaltigen Wirtschaftens. Angefangen bei der Lieferantenkette achten wir darauf, dass alle Bauteile und Werkstoffe die vorgegebenen Umweltgrenzwerte einhalten und die Richtlinien erfüllen.

    REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

    Die Klauke Gruppe ist im Sinne der REACh-Verordung Nr. 1907/2006 (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals – Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) ein ‚nachgeschalteter Anwender’ ohne Registrierungsverpflichtungen.
    Gemäß EG Verordnung Nr. 1907/2006, Artikel 33 müssen Lieferanten von Produkten (Erzeugnissen) diverse Informationen über Stoffe entlang der Lieferkette kommunizieren. In einer so genannten ‚Kandidatenliste’ gemäß Artikel 59 Abs. 1 sind besonders besorgniserregende Substanzen veröffentlicht.
    Wir möchten Sie als unsere Lieferanten auffordern, die an die Klauke Gruppe gelieferten Produkte auf das Vorhandensein in der Kandidatenliste aufgeführter Stoffe hin zu untersuchen, sofern diese Stoffe zu mehr als 0,1 Massenprozent in den Produkten enthalten sein könnten.

    Weitere Informationen zur Kandidatenliste erhalten Sie unter: echa.europa.eu/de/candidate-list-table

    Sicherheitsdatenblätter

    Sicherheitsdatenblätter sind zukünftig nicht nur für "gefährliche" Stoffe und Zubereitungen, sondern auch für persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Stoffe und sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Stoffe sowie für Zubereitungen, die diese Stoffe in Konzentrationen > 0,1 Massenprozent enthalten, zu erstellen. Wir fordern Sie als Lieferant auf, uns unaufgefordert die aktualisierten Sicherheitsdatenblätter gem. Artikel 31 in Verbindung mit Anhang II der REACH-Verordnung zuzusenden.

    Stoffverbotsliste

    Die gesetzlichen bzw. kundenspezifischen Vorgaben an die Umweltverträglichkeit der Produkte nehmen kontinuierlich zu. Das fordert eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen als Lieferant. In der "Stoffverbotsliste" sind die Stoffe zusammengestellt, deren Einsatz aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verboten ist. Sie gibt eine vereinfachte Übersicht über die Verbote und Beschränkungen über das in Umlauf bringen gefährlicher Stoffe in der Europäischen Union und in anderen Ländern. Sie enthält eine nicht vollständige, jedoch für die Klauke Gruppe relevante, Auswahl von Stoffen. Für einige Stoffe sind die gesetzlichen Verbote auf bestimmte Anwendungen beschränkt oder spezielle Ausnahmen zugelassen. Die Einhaltung dieser Stoffverbotsliste ist ein wesentlicher Bestandteil der Lieferbedingungen, deswegen laden Sie sich bitte die Stoffverbotsliste (pdf) herunter.

    RoHS - EU-Richtlinie 2011/65/EU & 2015/863/EU (RoHS II)

    Die so genannte RoHS (Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic equipment) vom [Directive 2011/65/EU, 3 January 2013] verbietet Herstellern seit dem 01.07.2006 bestimmte Stoffe in neu in Verkehr gebrachten elektrischen und elektronischen Geräten, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent 

    • sechswertiges Chrom/Hexavalent chromium (Cr6+)
    • Bis(2-ethylhexyl) phthalate (DEHP)
    • Blei/Lead (Pb)
    • Butyl benzyl phthalate (BBP)
    • Cadmium (Cd) [mehr als 0,01 Gewichtsprozent]
    • Dibutyl phthalate (DBP)
    • Diisobutyl phthalate (DIBP)
    • Polybrominated biphenyls (PBB)
    • polybromiertes Biphenyl/Polybrominated diphenyl ether (PBDE)
    • Quecksilber/Mercury(Hg)

    je homogenem Werkstoff in ihren Produkten enthalten, zu verwenden. Ausnahmen für bestimmte Verwendungszwecke sind im Anhang der Richtlinie aufgeführt. Die RoHS II Konformität wird in der CE Konformitätserklärung bestätigt und durch das CE-Zeichen auf dem Werkzeug nach außen hin dokumentiert.

    (Altfahrzeug-Richtlinie (KLS))

    Seit 2007 müssen 85 % aller Automobilteile wiederverwertbar sein. So bestimmt es die EU-Richtlinie für die Autoindustrie und ihre Zulieferer. Zudem ist die Verwendung zahlreicher  umwelt- und gesundheitsschädlicher Stoffe wie etwa Blei, Cadmium, sechswertiges Chrom oder Quecksilber verboten. Klauke unterstützt diese Richtlinie und verwendet für Produkte keine der genannten Stoffe - und das natürlich nicht nur im Automobilbereich, sondern in allen Unternehmenssparten!

    Wiederverwendung fördern

    Ist das Ende der Nutzungsdauer schließlich erreicht, sind die Weichen für die weitere Verwendung lange gestellt. Bereits während der Werkzeugentwicklung planen und konstruieren wir unsere Produkte und ihre Komponenten für eine hohe Wiederverwendungs- und Recyclingquote.

    WEEE - EU-Richtlinie 2012/19/EU

    Die RL 2012/19/EU bezweckt die Vermeidung des Abfalls von Elektro- und Elektronikgeräten. Des Weiteren werden das Recycling, die Wiederverwendung oder sonstige Verwertung dieser Geräte gefördert. Es wurden Verwertungsquoten festgelegt, die sich von Produktgruppe zu Produktgruppe unterscheiden und die bis zum 31.12.2006 erreicht werden mussten. Die Hersteller müssen die Sammlung, Behandlung und Verwertung der im Anhang IA der WEEE genannten Geräte, die nach dem 13.08.2005 in den Markt gebracht werden, gewährleisten.

    Produktrückgabe

    Klauke bieten Ihnen, unseren Kunden und Vertriebspartnern, die umweltgerechte Verwertung/Entsorgung von gebrauchten Elektrowerkzeugen an und hält sich damit an das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Um dieses zu gewährleisten, haben wir einen Entsorgungspartner, an den Sie sich wenden können. Bitte nutzen Sie dafür das Formular für die Abholung von WEEE-Geräten zur Entsorgung (pdf).

    Entsorgungspartner: Vfw
    Hotline-Tel: +49 2191-907-196
    Hotline-Fax: +49 2191-907-290
    Kontaktadresse: [email protected]
    Nationale Umsetzung: ElektroG
    WEEE-Reg.-Nr.  DE 81929977



    FAQ zu RoHS und WEEE

    1. Was ist die RoHS?

    Die RoHS (Restriction of the use of certain Hazardous Substances) ist eine EU-Richtlinie, welche in nationales Recht (z.B. in Deutschland das ElektroG) umgesetzt wird. Sie zielt darauf ab, die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten zu regulieren. Dadurch leistet sie einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zur umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Insbesondere dürfen folgende Stoffe seit dem 01.07.2006 in Elektro- und Elektronikgeräten nicht mehr enthalten sein:

    • sechswertiges Chrom/Hexavalent chromium (Cr6+) [mehr als 0,1 Gewichtsprozent]
    • Bis(2-ethylhexyl) phthalate (DEHP) [mehr als 0,1 Gewichtsprozent]
    • Blei/Lead (Pb) [mehr als 0,1 Gewichtsprozent]
    • Butyl benzyl phthalate (BBP) [mehr als 0,1 Gewichtsprozent]
    • Cadmium (Cd) [mehr als 0,01 Gewichtsprozent]
    • Dibutyl phthalate (DBP) [mehr als 0,1 Gewichtsprozent]
    • Diisobutyl phthalate (DIBP) [mehr als 0,1 Gewichtsprozent]
    • Polybrominated biphenyls (PBB) [mehr als 0,1 Gewichtsprozent]
    • polybromiertes Biphenyl/Polybrominated diphenyl ether (PBDE) [mehr als 0,1 Gewichtsprozent]
    • Quecksilber/Mercury(Hg) [mehr als 0,1 Gewichtsprozent]

    2. Was ist die WEEE?

    Die WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) ist eine EU-Richtlinie, welche in nationales Recht umgesetzt wird. Sie bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus deren Wiederverwendung, Recycling und andere Formen der Verwertung, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren. Sie soll ferner die Umweltschutzleistung aller in den Lebenskreislauf von Elektro- und Elektronikgeräten einbezogenen Beteiligten, z. B. der Hersteller, der Vertreiber, der Verbraucher und insbesondere der unmittelbar mit der Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten befassten Beteiligten verbessern. Die WEEE beschreibt die von den Restriktionen der RoHS betroffenen Gerätekategorien und Gerätetypen in Anhang I.

    3. Für welche Gerätekategorien gelten die RoHS und die WEEE?

    • Haushaltsgroßgeräte (Kat. 1), Haushaltskleingeräte (Kat. 2)
    • IT- und Telekommunikationsgeräte (Kat. 3)
    • Geräte der Unterhaltungselektronik (Kat. 4)
    • Beleuchtungskörper (Kat. 5)
    • Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge/ Maschinen) (Kat. 6)
    • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte (Kat. 7)
    • Medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte) * (Kat. 8)
    • Überwachungs- und Kontrollinstrumente * (Kat. 9)
    • Automatische Ausgabegeräte (Kat. 10)

    * Die RoHS gilt nicht für diese Gerätekategorien.

    • Sie gilt ferner für elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten.
    • Nur die in den jeweiligen Gerätekategorien gelisteten Geräte und die in sie einfließenden Komponenten sind von den Richtlinien betroffen

    4. Für welche Klauke und Greenlee Produkte gilt die WEEE?

    Für alle Produkte die in einem der folgenden Bereichen fällt:

    • elektrohydraulische Press-, Schneid- und Stanzwerkzeuge der Marke Klauke,
    • elektrische Testwerkzeuge und
    • elektro-mechanische Werkzeuge

    5. Für welche Klauke und Greenlee Produkte gilt die RoHS?

    Für alle Produkte die in einem der folgenden Bereichen fällt:

    • elektrohydraulische Press-, Schneid- und Stanzwerkzeuge der Marke Klauke,
    • elektrische Testwerkzeuge und
    • elektro-mechanische Werkzeuge mit Ausnahme von Geräten der Kategorie 9.

    6. Gilt die RoHS auch für Verbindungsmaterial?

    Nein!

    7. Was ist das Elektrogesetz?

    Das Elektrogesetz ist die nationale Umsetzung der WEEE & RoHS Richtlinie. Im Elektrogesetz werden ebenfalls weiterführende spezifische Regelungen für den deutschen Bereich getroffen. Das ElektroG ist im März 2005 in Kraft treten.  Die Sammlung der WEEE-Produkte ist am 24. März 2006 in Deutschland gestartet.

    8. Werden RoHS-konforme Produkte gekennzeichnet?

    Alle mit CE gekennzeichneten Produkte sind automatisch RoHS-konform.

    9. Wie werden WEEE-betroffene Produkte gekennzeichnet?

    Alle WEEE-betroffenen Produkte der Firma Klauke und Greenlee werden mit der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern (WEEE Anhang IV bzw. DIN EN 50419) gekennzeichnet. Dieses soll nach außen hin demonstrieren, dass dieses Produkt recyclt und nicht in den Allgemein-Müll gelangen soll. Bei den Klauke Werkzeugen befindet sich auf dem Hydraulikzylindern oder bei den Klauke minis unterhalb der Batterie ein Datums Code bestehend aus 2 Buchstaben. Der Schlüssel dazu finden Sie hier: Datumscode (pdf). Bei Greenlee wird die Abfalltonne mit Unterstrich b) verwendet, die besagt, dass das Gerät nach dem 13.08.2005 auf den Markt gebracht wurde.

    10. Ich bin ein Wiederverkäufer von Klauke und/oder Greenlee Produkten. Muss ich mich in meinem Land registrieren lassen?

    Laut Gesetz liegt unser Verantwortungsbereich im Moment nur in Deutschland und Frankreich. Falls Sie die Produkte direkt von uns beziehen, mit der Absicht, sie weiterzuverkaufen und Sie Ihren Sitz nicht in Deutschland oder Frankreich haben, sind Sie, laut WEEE Richtlinie, als Importeur verpflichtet, sich in ihrem Land (in der EU!) zu registrieren. Dies gilt auch in Frankreich, wenn Sie Ihre Produkte nicht von einer unserer französischen Vertretungen beziehen.

    11. Ab wann werden die Klauke und Greenlee Produkte RoHS konform sein?

    Die Klauke und Greenlee Produkte fallen in 3 der 10 Kategorien, die von der WEEE Richtlinie festgelegt worden sind. Kategorie 3 IT- und Telekommunikationsgeräte, Kategorie 6 Elektrische und elektronische Werkzeuge, Kategorie 9 Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Produkte der Kategorie 3 und 6 erfüllen  die Richtlinie vor Juli 2006 . Alle Klauke Produkte der Kategorie 6 erfüllen seit Ende 2005 die RoHS Richtlinie. Produkte der Kategorie 9 sind im Moment noch ausgeschlossen.

    12. Was geschieht mit meinem Bestand an nicht-RoHS konformen Produkten nach Juli 2006?

    So lange die Produkte vor Juli 2006 auf den EU-Markt gebracht worden sind, können Sie sie weiterhin noch verkaufen.