Schneiden ohne Risiko – mit dem Sicherheitsschneidgerät ASSG

4 Juni 2021
Sicherheit geht immer vor! Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es um das Schneiden von Energiekabeln geht. Nicht allein deswegen, weil § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ vorgibt, dass eine Freischaltung vor Schneidbeginn zwingend festgestellt werden muss – eine Gefährdung von Personen muss immer verhindert werden.

Im Arbeitsalltag lässt sich jedoch nicht immer zweifelsfrei feststellen, ob ein Erdkabel tatsächlich freigeschaltet ist oder nicht. Um trotzdem mögliche Gefahren vermeiden zu können, kommen in solchen Fällen Sicherheitsschneidgeräte wie die ASSG zur Anwendung. Diese verfügt über eine Fernbedienung und einen 10 m langen Sicherheitshydraulikschlauch um maximale Sicherheit für den Fall der Fälle zu gewährleisten. Natürlich in geprüfter Qualität:

Sicherheitsschneidanlagen aus dem Hause Klauke unterliegen dem DGUV Test (BG) – ein Prüf- und Zertifizierungssystem der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“. Das DGUV-Zeichen ist eine freiwillige Auszeichnung, die für Qualität und Sicherheit in hohem Maße steht.  Sicherheitsschneidanlagen werden auf Grundlage von „GS-ET 23, Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von motorbetriebenen Kabelschneidgeräten“ geprüft und stellen einen höheren Sicherheitsstandard als eine einfache Konformitätserklärung des Herstellers dar. Mit dieser Erklärung versichert der Hersteller, dass sein Produkt den Grundsätzen der DGUV-Prüfung entspricht - eine Prüfung durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle findet jedoch nicht statt. Klauke rät dringend von der Nutzung solcher Anlagen ab, denn nur eine zertifizierte Prüfung nach GS-ET 23 garantiert eine sichere Schneidanlage für Sie und Ihre Mitarbeiter!


ASSG Sicherheitsschneidgerät