Bedingungen für die Registrierung Ihres Werkzeuges und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist

1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Onlineregistrierung von bestimmten Produkten der Gustav Klauke GmbH („Klauke“). Ergänzend gelten unsere allgemeinen Nutzungsbedingungen.

2. Werkzeugregistrierung

2.1. Sie können die Klauke micro EK50ML registrieren lassen. Die Registrierung kann nur im Internet unter werkzeugregistrierung.klauke.com erfolgen. Eine gültige Kunden-Registrierung liegt nur dann vor, wenn das Online-Formular vollständig und richtig ausgefüllt wird und Klauke die Registrierung durch eine Bestätigungs-E-Mail bestätigt.

2.2. Die Registrierung ihres Werkzeuges ist nur möglich, wenn

• sie innerhalb von 60 Tagen nach Kauf (Datum des Kaufbeleges bzw. Rechnungsdatum) erfolgt,
• das Werkzeug darf zuvor noch nicht registriert worden sein,
• das Werkzeug bei einem Fachhändler oder Elektrogroßhändler gekauft wurde. Käufe von Privatpersonen, Auktionen u.ä. können nicht berücksichtigt werden;
• die Registrierung durch den Endkunden erfolgt. Händler können Werkzeuge nicht registrieren.

2.3. Ein einmal registriertes Werkzeug kann nicht mehr gelöscht werden.

3. Beschränkte Herstellergarantie

Mit vollständiger und wirksamer Registrierung Ihres Klauke Werkzeugs gewährt Ihnen Klauke eine beschränkte Herstellergarantie zu den nachfolgenden Bedingungen:

3.1. Die Garantiezeit beträgt insgesamt 36 Monate (und ist damit 12 Monate länger als die gesetzliche Gewährleistung) und beginnt mit dem Datum auf Ihrem Original-Kaufbeleg.

3.2. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Angaben zu prüfen, wenn Sie Ihr Werkzeug als Gewährleistungsfall bei uns einsenden. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum auf dem Kaufbeleg, der auf Verlangen vorzulegen ist.

3.3. Im Garantiefall werden Werkzeuge, die einen Sachmangel aufweisen, von Klauke kostenlos repariert. Die Garantieleistungen umfassen Reparaturleistungen und Ersatzteile sowie den Transport zum Endkunden. Ausgenommen davon sind Arbeiten, die durch einen Kundenfehler, durch falsche Handhabung des Werkzeuges oder durch einen Einsatz in falschen Applikationen verursacht wurden. Ebenfalls davon ausgenommen sind Wartungsarbeiten, innerhalb der von Klauke angegebenen Serviceintervalle und Verschleißteile, die bedingt durch ihre Nutzungshäufigkeit an die Grenze der Lebensdauer gekommen sind (Pressköpfe, Motoren, Getriebe, Akkus, usw.).

3.4. Geltendmachung der Garantieansprüche. Garantieansprüche müssen Klauke gegenüber unverzüglich nach der Feststellung des Mangels und innerhalb der Garantiezeit schriftlich geltend gemacht werden. Hierfür muss das betroffene Werkzeug mit dem Original-Kaufbeleg bei dem Verkäufer oder bei einer unserer autorisierten Service Center vorgelegt bzw. auf eigene Kosten eingesendet werden.

3.5. Weitergehende Ansprüche im Garantiefall sind ausgeschlossen.

3.6. Die gesetzlichen Ansprüche bei Mängeln bleiben unberührt.

4. Änderung Ihrer Kundendaten

4.1. Wenn sich Ihre Kundendaten ändern, können Sie diese jederzeit in Ihrem Kundenkonto der Werkzeugregistrierung vornehmen.

4.2. Sie haben in Ihrem Kundenkonto der Werkzeugregistrierung die Möglichkeit Ihre personenbezogenen Daten zu löschen. Mit der Löschung Ihrer Daten, ist die Registrierung und somit die beschränkte Herstellergarantie hinfällig. Die ursprünglische Gewährleistung laut unseren AGB bleibt unberührt.

4.3. Weitere Information bzgl. Datenschutz, entnehmen Sie bitte unserer allgemeinen Datenschutzerklärung.