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Einkaufsbedingungen

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Stoffverbotsliste
Die gesetzlichen bzw. kundenspezifischen Vorgaben an die Umweltverträglichkeit der Produkte nehmen kontinuierlich zu und fordern daher eine starke Einbindung der Lieferanten. In der "Stoffverbotsliste" sind die Stoffe zusammengestellt, deren Einsatz aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verboten ist. Sie gibt eine vereinfachte Übersicht über die Verbote und Beschränkungen über das in Umlauf bringen gefährlicher Stoffe in der Europäischen Union und in anderen Ländern. Sie enthält eine nicht vollständige jedoch für Klauke relevante Auswahl von Stoffen. Für einige Stoffe sind die gesetzlichen Verbote auf bestimmte Anwendungen beschränkt oder spezielle Ausnahmen zugelassen. Die Einhaltung dieser Stoffverbotsliste ist ein wesentlicher Bestandteil der Lieferbedingungen.
Stoffverbotsliste.pdf

 

REACh-Verordnung
Die Fa. Gustav Klauke ist im Sinne der REACh-Verordung Nr. 1907/2006 (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals – Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) ein ‚nachgeschalteter Anwender’ ohne Registrierungsverpflichtungen. Gemäß EG Verordnung Nr. 1907/2006, Artikel 33 müssen Lieferanten von Produkten (Erzeugnissen) diverse Informationspflichten über Stoffe entlang der Lieferkette kommunizieren. In einer so genannten ‚Kandidatenliste’ gemäß Artikel 59 Abs. 1 sind besonders besorgniserregende Substanzen veröffentlicht. Ob Stoffe dieser Liste in unseren Produkten enthalten sind, wird in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten laufend überprüft. 

Weitere Informationen zur Kandidatenliste erhalten Sie unter http://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_table_en.asp

 

Wir möchten unsere Lieferanten auffordern, die an Gustav Klauke gelieferten Produkte auf die Existenz der in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffe hin zu untersuchen, sofern diese Stoffe zu mehr als 0,1 Masse/% in den Produkten enthalten seien könnten.  

Verwenden Sie bitte nachfolgende Liste, die Sie uns bitte schnellst möglich zuschicken. Für die Zusammenarbeit möchten wir uns schon im Voraus bedanken!

Kandidatenliste

 

Sicherheitsdatenblätter sind zukünftig nicht nur für "gefährliche" Stoffe und Zubereitungen, sondern auch für persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Stoffe und sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Stoffe sowie für Zubereitungen, die diese Stoffe in Konzentrationen > 0,1 Massenprozent enthalten, zu erstellen. Wir fordern unsere Lieferanten hiermit auf uns unaufgefordert aktualisierte Sicherheitsdatenblätter gem. Artikel 31 in Verbindung mit Anhang II der REACh-Verordung zuzuschicken.

 

Wenn im Rahmen von Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden festgestellt werden sollte, dass gesetzliche Vorschriften (z.B. Stoffverbote) entgegen der Zusicherung des Lieferanten, bzw. den Lieferbedingungen der Fa. Gustav Klauke, nicht eingehalten wurden behalten wir uns das Recht vor evtl. Schadensersatzansprüche gegenüber unseren Lieferanten anzumelden.

 

Ihr Ansprechpartner ist:
Herr Joh.-Christoph Schütz
Tel.: +49 (0)2191 / 907 – 196
Fax: +49 (0)2191 / 907 – 290
Email: cschuetz(a)klauke.textron.com